Preis-Informationen

Das Heimentgelt

Das Heim benötigt ein auskömmliches Entgelt um seine Leistungen nachhaltig zu sichern. Die einzeln ausgewiesenen Sätze für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung werden zwischen dem Heim und den Pflegekassen für jedes Heim leistungsbezogen vereinbart. Die Investitionskosten werden von nicht geförderten Heimen selbst, nach einheitlichen Grundsätzen und Vorgaben des § 82, Abs. 4 wirtschaftlich kalkuliert und dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) zur Überprüfung vorgelegt.

Der Pflegesatz
Er setzt sich zusammen aus:

  • allgemeinen Pflegeleistungen wie Grundpflege etc.
  • Behandlungspflege, welche in der Regel aufgrund ärztlicher Anordnung geleistet werden
  • psychosoziale Betreuung
  • Beschäftigungstherapie
  • Pflege-Planung, Dokumentation und Qualitätssicherung

Unterkunft und Verpflegung

  • Zimmer- und Gebäudereinigung
  • Küche
  • Wäscheservice
  • Haustechnischer Dienst

Investitionskosten

  • Miete für Zimmer und Nebenräume
  • Reinvestition von Inventar, Fahrzeugen, Geräten und Maschinen

Grundsätzlich ist vor Heimaufnahme eine Einstufung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erforderlich. In Einzelfällen kann eine Einstufung auch unmittelbar nach Heimaufnahme durch den MDK erfolgen welcher eine Pflegestufe feststellt. Die Einstufung in eine der Pflegegrade 1 bis 5 ist Voraussetzung für die Leistung der Pflegeversicherung.

  • Grad 1   125,- EUR
  • Grad 2   770,- EUR
  • Grad 3   1.262,- EUR
  • Grad 4   1.775,- EUR
  • Grad 5   2.005,- EUR

Stand 01.01.2023

Bei Teilmonaten oder Abwesenheit max. 75% des Heimentgelts.

Die Einstufung sowie die Leistung zur Vollstationären- oder Kurzzeitpflege wird vom Betroffenen selbst oder einem Bevollmächtigten beantragt. Anträge und Antragshilfe stellt im Waldheim die Heimleitung.

Pflegegrade 1 2 3 4 5
Pflege: 1.500,01 € 1.823,07 € 2.314,96 € 2.827,84 € 3.057,82 €
abz. Leistung Pflegekasse: 125,- € 770,- € 1.262,- € 1.775,- € 2.005,- €
EEE (einrichtungseinheitl. Eigenanteil 1.375,01 € 1.053,07 € 1.052,96 € 1.052,84 € 1.052,82 €
Unterkunft und Verpflegung: 943,02 € 943,02 € 943,02 € 943,02 € 943,02 €
Investitionskosten * : 1.095,12 € 1.095,12 € 1.095,12 € 1.095,12 € 1.095,12 €
Ausbildungskosten gem. § 82a, Abs. 2 SGB XI: 81,22 € 81,22 € 81,22 € 81,22 € 81,22 €
Abzug nach §43c SGB XI im ersten Jahr -0,00 € -170,14 € -170,13 € -170,11 € -170,11 €
monatl. Eigenanteil in den ersten 12 Monaten 3.494,37 € 3.002,29 € 3.002,20 € 3.002,09 € 3.009,07 €
Ihr Eigenanteil ab dem 13.Monat: 3.494,37 € 2.832,14 € 2.832,07 € 2.831,99 € 2.831,97 €

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag auf die pflegebedingten, der nach Dauer des individuellen Bezugs an Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI gestaffelt ist. Obenstehende Aufstellung berücksichtigt den Mindestwert von 5% auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Staffelung des Leistungszuschlags und die Auswirkung auf die verbleibenden Kosten nach Berücksichtung der Leistungen der Pflegekasse.

Bezug von Leistungen nach § 43 SGB XI Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI Verbleibender Eigenanteil ges.

Grad 2-5

mehr als 12 Monate 30% –    340,29 € 2.832,14 €
mehr als 24 Monate 50% –    567,15 € 2.605,29 €
mehr als 36 Monate 75% –    850,72 € 2.321,71 €

Zusatzleistungen

Mit den angegebenen Entgelten sind alle Standartleistungen zur Pflege nach ganzheitlichem Grundsatz und aktivierender Pflege sowie die hauswirtschaftliche Grundversorgung abgegolten.
Das Waldheim bietet darüber hinaus frei wählbare Zusatzleistungen an, die mit der monatlichen Gesamtrechnung abgerechnet werden. Die Preisliste für Zusatzleistungen ist Bestandteil des Heimvertrages.

Für evtl. Fragen steht Ihnen unser Heimleiter Herr Uwe Lucian Raible unter der Telefon-Nummer 07442 / 841011 gerne zur Verfügung.

Gerne laden wir Sie zu einer Besichtigung unserer Einrichtung ein. Um Ihnen gebührende Zeit und Aufmerksamkeit schenken zu können, würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie vorher eine telefonische Terminvereinbarung vornehmen könnten.

Finanzierung

Wir sind Vertragspartner der Pflegekassen, d. h. bei uns bekommen die Bewohner den vollen Anteil Ihrer Pflegekasse, für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege.

Die Pflegeversicherung leistet im Pflegeheim:
im Pflegegrad 1:   125 EUR
im Pflegegrad 2:   770 EUR
im Pflegegrad 3:   1.262 EUR
im Pflegegrad 4:   1.775 EUR
im Pflegegrad 5:   2.005 EUR

Stand 01.10.2019

Rezeptgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. geringes Einkommen, von ihrer Krankenkasse befreit werden (Neuordnungsgesetz).

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